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   SG Duisburg, 22.09.2005 - S 12 (17) AL 269/04   

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https://dejure.org/2005,23218
SG Duisburg, 22.09.2005 - S 12 (17) AL 269/04 (https://dejure.org/2005,23218)
SG Duisburg, Entscheidung vom 22.09.2005 - S 12 (17) AL 269/04 (https://dejure.org/2005,23218)
SG Duisburg, Entscheidung vom 22. September 2005 - S 12 (17) AL 269/04 (https://dejure.org/2005,23218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Hinblick auf den Eintritt und die Folgen einer zwölfwöchigen Sperrzeit; Zuzug zum Ehegatten als wichtiger Grund im Sinne der Sperrzeitregelung; Obliegenheit zu Eigenbemühungen schon während eines noch bestehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus SG Duisburg, 22.09.2005 - S 12 (17) AL 269/04
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG kann sich der Arbeitnehmer nicht auf den Zuzug zum Ehegatten als wichtigen Grund berufen, wenn er sich zumindest grob fahrlässig nicht hinreichend um eine Anschlussbeschäftigung bemüht hat (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; Urt. v. 27.05.2003, B 7 AL 4/02 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3).

    Das Gericht weicht von der bisherigen Rechtsprechung des BSG ab und sieht sich dabei von einem Hinweis des BSG im Urteil vom 27.05.2003 (a.a.O.)bestärkt.

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus SG Duisburg, 22.09.2005 - S 12 (17) AL 269/04
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG kann sich der Arbeitnehmer nicht auf den Zuzug zum Ehegatten als wichtigen Grund berufen, wenn er sich zumindest grob fahrlässig nicht hinreichend um eine Anschlussbeschäftigung bemüht hat (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; Urt. v. 27.05.2003, B 7 AL 4/02 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3).
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